Ethik

Als Psychiater unterstehen wir, wie alle ÄrztInnen, der Standesordnung der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH und gegebenenfalls zusätzlich den ethischen Richtlinien psychotherapeutischer Verbände. 

 

Behandlungsgrundsätze gemäss Art. 4 der Standesordnung FMH (Dezember 2009, Auszug):

 

Jede  medizinische  Behandlung  hat  unter  Wahrung  der  Menschenwürde  und
Achtung  der  Persönlichkeit,  des  Willens  und  der  Rechte  der  Patienten  und  Pa-
tientinnen zu erfolgen.  
Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhän-
gigkeitsverhältnis  nicht  missbrauchen,  insbesondere  darf  das  Verhältnis  weder
emotionell oder sexuell, noch materiell ausgenützt werden.  
Arzt und Ärztin haben ohne Ansehen der Person alle ihre Patienten und Patien-
tinnen mit gleicher Sorgfalt zu betreuen. Weder die soziale Stellung, die religiöse
oder  politische  Gesinnung,  die  Rassenzugehörigkeit  noch  die  wirtschaftliche
Lage der Patienten und Patientinnen darf dabei eine Rolle spielen. 
 

Bitte zögern Sie nicht, allfällige Fragen - auch solche zur Rechnung - mit Ihrem Psychiater zu klären.
Wenn sich Ihr Psychiater, Ihre Psychiaterin nicht an oben genannte ethische Grundsätze halten sollte, können Sie sich vertraulich an den Ehrenrat der Psychiatervereinigung Luzern wenden (Team mit weiblichen und männlichen Mitgliedern). Dort erhalten Sie  fachkundige Beratung und Unterstützung. Präsidentin des Ehrenrates und Kontaktperson: Dr. Christine von Wahlde, praxis#vonwahlde.ch  (bitte # durch @ ersetzen).