Als Psychiater unterstehen wir, wie alle ÄrztInnen, der Standesordnung der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH und gegebenenfalls zusätzlich den ethischen Richtlinien psychotherapeutischer Verbände.
Behandlungsgrundsätze gemäss Art. 4 der Standesordnung FMH (Dezember 2009, Auszug):
Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und
Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten und Pa-
tientinnen zu erfolgen.
Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhän-
gigkeitsverhältnis nicht missbrauchen, insbesondere darf das Verhältnis weder
emotionell oder sexuell, noch materiell ausgenützt werden.
Arzt und Ärztin haben ohne Ansehen der Person alle ihre Patienten und Patien-
tinnen mit gleicher Sorgfalt zu betreuen. Weder die soziale Stellung, die religiöse
oder politische Gesinnung, die Rassenzugehörigkeit noch die wirtschaftliche
Lage der Patienten und Patientinnen darf dabei eine Rolle spielen.
Bitte zögern Sie nicht, allfällige Fragen - auch solche zur Rechnung - mit Ihrem Psychiater zu klären.
Wenn sich Ihr Psychiater, Ihre Psychiaterin nicht an oben genannte ethische Grundsätze halten sollte, können Sie sich vertraulich an den Ehrenrat der Psychiatervereinigung Luzern wenden (Team mit
weiblichen und männlichen Mitgliedern). Dort erhalten Sie fachkundige Beratung und Unterstützung. Präsidentin des Ehrenrates und Kontaktperson: Dr. Christine von Wahlde,
praxis#vonwahlde.ch (bitte # durch @ ersetzen).